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Erhöhung des Ehrenamts-Freibetrags
Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 26a EStG wurde von jährlich 500,00 Euro auf 720,00 Euro angehoben. Rückfragen veranlassen hier, nochmals darauf hinzuweisen, dass dieser Freibetrag für Verbands-/Vereinshelfer genutzt werden kann, für deren Tätigkeit der Anwendungsbereich des Übungsleiter-Freibetrags ausscheidet: z. B. Mitarbeit als Hallenwart, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Sanitäter und viele weiter Aufgabenstellungen im steuerbegünstigten Bereich eines Verbands/Vereins.
15.03.13
Mehr dazu unter Amtliche Bekanntmachungen / Mitteilungen
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11.12.19
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